Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Lieferungen sind die nachstehenden Bedingungen massgebend. Mündliche Abreden und Zusagen sowie gestellte Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Kaufabschlüssen auf Sicht ist es dem Verkäufer vorbehalten, nachträglich sich einstellende nachweisliche Kostenerhöhungen
im Preis zu berücksichtigen. Dem Käufer steht es dann frei vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls über den neuen Preis keine Einigung erzielt wird.

 

2. Lieferung

Liefertermine werden möglichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind daher in jedem Fall ausgeschlossen. Der Verkäufer trägt keine Gefahr für Transportschwierigkeiten aller Art. Versicherungen jeder Art werden auf Wunsch des Käufers und auf dessen Rechnung abgeschlossen. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung
verkaufter Waren verunmöglichen, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen und dergleichen entbinden von der Lieferungspflicht. Diese Ereignisse berechtigen den Verkäufer, ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. Jede Teillieferung gilt als besonderer Vertrag.

 

3. Preise, Verpackung und Versand

Die Preise gelten ab Werk oder ab Auslieferungslager. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusiv Mehrwertsteuer. Diese wird offen dargelegt. Massgebend für die Rechnungsstellung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Transportgefahr beginnt mit der Verladung. Bei Aufträgen ab Fr. 1000.– Rechnungsnettobetrag
liefern wir franko Domizil. Bei der Auslieferung von Kleinaufträgen mit einem
Wert von unter Fr. 200.– behalten wir uns vor, einen Kleinfakturenzuschlag, der sichtbar ausgewiesen wird, zu verrechnen. Die Mehrkosten für Expresslieferungen gehen zu Lasten des Käufers. Für die Berechnung der Ware gilt das von uns beim Versand festgestellte Gewicht. Der Versand von Dosen und Tuben erfolgt in Einheitsversandkartons. Die Transportverpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Kisten und Verschläge nehmen wir zum vollen Wert
zurück, wenn der dafür fakturierte Betrag Fr. 20.– übersteigt und das Verpackungsmaterial innert drei Monaten in gutem Zustand franko an unser Lager retourniert wird. Geleistete Depots für Leihgebinde werden, wo keine andersweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, jährlich um einen Sechstel vom geleisteten Bruttobetrag abgeschrieben.

 

4. Zahlung

Die Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt. Bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Die Zahlungsbedingungen sind auf unseren Rechnungen und Auftragsbestätigungen aufgeführt. Bei der Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles werden auch die nicht fälligen Rechnungen sofort zahlbar. Nach Fristablauf werden 6%
Verzugszins und die entstandenen Spesen verrechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem die Zahlung nachweislich abgesandt worden ist. Zurückhaltung von Zahlungen oder Geltendmachung einer Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft. Bei erheblicher Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Vertreter sind nur auf Grund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt.

 

5. Mängelhaftung

Einwendungen irgendwelcher Art haben sofort nach dem Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, bei unsichtbaren Mängeln nach deren Kenntnis, schriftlich begründet zu erfolgen. Bei begründeten und von uns anerkannten Mängeln kann der Käufer nur Ersatzlieferung beanspruchen;
wir sind jedoch niemals zum Ersatz irgendwelcher mittelbarer oder unmittelbarer Schäden verpflichet. Ersatz wird Zug um Zug geleistet. Warenrücksendungen dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erfolgen. Ebenso wird jeder Ersatz des Schadens, der im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware entstehen sollte, abgelehnt.

 

6. Verwendungseignung

Alle Angaben beruhen auf sorgfältigen Untersuchungen in den Laboratorien und unseren bisherigen Erfahrungen in der Praxis. Sie sind unverbindliche Hinweise. Bei der Vielzahl der auf dem Markt erscheinenden Materialien und den unterschiedlichen Verarbeitungsmethoden die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, können wir verständlicherweise keine Gewähr, ebenso
nicht in patentrechtlicher Hinsicht, für den Ausfall Ihrer Arbeiten übernehmen. Wir empfehlen, durch ausreichende Eigenversuche festzustellen, ob das Produkt den jeweiligen Anforderungen gerecht wird.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort aus diesem Vertrag ist CH-6014 Luzern-Littau. Gerichtsstand ist Luzern. Dasselbe gilt für Wechselverpflichtungen des Käufers.

 

8. Der Vertrag

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.

 

9. Gültig ab 1. Juni 1996

Wisabax AG, Grossmatte 21/Postfach, CH-6014 Luzern,Telefon +41 (0)41 250 18 18, Fax +41 (0)41 250 11 40.

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